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WEG-Verwalterwechsel reibungslos durchführen

In diesem Beitrag erfährst du, wie du Schritt für Schritt vorgehst, welche gesetzlichen Grundlagen gelten und worauf du bei der Auswahl deiner neuen Verwaltung achten solltest.

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Ein Wechsel der Hausverwaltung ist für viele Eigentümergemeinschaften ein sensibles Thema – oft begleitet von Unsicherheit, rechtlichen Fragen und organisatorischem Aufwand. Dabei muss der Prozess weder kompliziert noch stressig sein. Mit einer klaren Vorbereitung, transparenten Beschlüssen und der richtigen Unterstützung gelingt der Wechsel reibungslos. 

Warum Eigentümer­gemeinschaften den Verwalter wechseln

Damit du Betriebskosten auf deine Mieter umlegen darfst, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Unzufriedenheit mit der Kommunikation

  • Mangelnde Transparenz

  • Fehlendes Engagement

  • Zu späte Abrechnungserstellung

Auch das alters- oder gesundheitsbedingte Ausscheiden eines Verwalters oder das Ende der regulären Amtszeit können einen Wechsel notwendig machen. Ein gut vorbereiteter Wechsel sorgt nicht nur für rechtliche Klarheit, sondern schafft auch neues Vertrauen und Stabilität in deiner Eigentümergemeinschaft.

Wie du deinen WEG-Verwalter rechtssicher abwählst

Die gesetzliche Grundlage für den Wechsel bildet § 26 WEG. Die wichtigsten Punkte:

  • Ein Verwalter kann jederzeit durch Mehrheitsbeschluss abberufen werden – unabhängig von der ursprünglichen Vertragslaufzeit.

  • Die Abberufung beendet nicht automatisch den Vertrag. Dieser muss zusätzlich gekündigt werden und läuft meist noch sechs Monate weiter.

  • Bei groben Pflichtverletzungen kann eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein.

Ablauf der Abberufung:

  • Tagesordnungspunkt zur Abberufung in die Eigentümerversammlung einbringen

  • Beschluss mit einfacher Mehrheit fassen

  • Bestehenden Vertrag prüfen und gegebenenfalls kündigen

Tipp: Prüfe vorab immer die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen, um juristische Fallstricke zu vermeiden.

Eigentümerversammlung einberufen – was tun, wenn der Verwalter blockiert?

Kommt es vor, dass sich der aktuelle Verwalter weigert, eine Versammlung zur eigenen Abberufung einzuberufen, hilft § 24 Abs. 2 WEG:

  • Mindestens 25 % der Eigentümer können eine außerordentliche Eigentümerversammlung verlangen.

  • Reagiert der Verwalter nicht, darf der Beirat oder ein ermächtigter Eigentümer selbst einladen.

Checkliste:

  • Adressliste aller Eigentümer beim Verwalter anfordern (er ist gesetzlich zur Herausgabe verpflichtet)

  • Quorum von 25 % prüfen

  • Einladung und Tagesordnung rechtssicher formulieren

Alternativ kannst du den Wechsel auch per Umlaufbeschluss durchführen – dafür ist allerdings Einstimmigkeit erforderlich.

Lass dich von homeasy beim Verwalterwechsel unterstützen.

Du möchtest deine WEG-Verwaltung wechseln oder suchst einfach mehr Transparenz und digitale Prozesse? Wir begleiten dich von der Planung bis zur Übergabe.

So läuft der Verwalterwechsel in der Praxis ab

Vorbereitung:

  • Hole mindestens drei Angebote von professionellen Hausverwaltungen ein

  • Vergleiche Leistungen, Kosten und Referenzen transparent

  • Lass Verträge ggf. durch den Beirat oder eine Rechtsberatung prüfen

In der Eigentümerversammlung solltest du drei klare Beschlüsse fassen:

  • Abberufung des bisherigen Verwalters
    „Die Eigentümergemeinschaft beschließt die Abberufung des bisherigen Verwalters [Name] zum [Datum].“

  • Bestellung des neuen Verwalters
    „Die Eigentümergemeinschaft beschließt, die Hausverwaltung [Name, Adresse] für den Zeitraum von [Datum] bis [Datum] zum neuen Verwalter zu bestellen.“

  • Annahme des Verwaltervertrags
    „Die Eigentümergemeinschaft beschließt, dass der Verwaltungsbeirat bevollmächtigt wird, den neuen Verwaltervertrag zu unterzeichnen.“

Übergabe an die neue Hausverwaltung – das ist wichtig

Ein professioneller Verwalterwechsel endet nicht mit dem Beschluss – er beginnt dann erst richtig. Achte auf eine vollständige und saubere Übergabe:

Wichtige Übergabepunkte:

  • Objektunterlagen, Wirtschaftspläne und Abrechnungen

  • Kontenübersichten, Rücklagennachweise, offene Forderungen

  • Laufende Verträge mit Dienstleistern und Behörden

  • Lückenlose Belegführung und Protokolle

homeasy unterstützt dich dabei mit strukturierten Übergabe-Checklisten und digitaler Dokumentation.

Worauf du bei der neuen Hausverwaltung achten solltest

Eine neue Verwaltung sollte nicht nur anders, sondern besser sein. Achte bei der Auswahl auf:

  • Digitale Prozesse & Transparenz: Eigentümerportale, verständliche Reports

  • Rechtssicherheit: IHK-Zertifikate, Haftpflichtversicherung, regelmäßige Weiterbildung

  • Service & Erreichbarkeit: Persönliche Ansprechpartner, schnelle Reaktionszeiten

  • Regionale Kompetenz: Kenntnisse lokaler Gegebenheiten und zuverlässige Handwerker

homeasy erfüllt all diese Punkte – und bietet zusätzlich moderne Softwarelösungen und lokale Partner, die wirklich erreichbar sind.


Häufige Fehler beim Verwalterwechsel

  • Kein Beschluss zur Vertragsunterzeichnung – der Vertrag ist dann ungültig

  • Unvollständige Übergabeunterlagen – führt zu Nacharbeiten und Streit

  • Fehlende Versicherung oder Zulassung beim neuen Verwalter

Tipp: Lass Verträge und Angebote immer professionell prüfen – z. B. durch den Verwaltungsbeirat oder einen Fachanwalt.

Fazit: So gelingt dir der Verwalterwechsel stressfrei und rechtssicher

Ein WEG-Verwalterwechsel ist kein komplizierter Prozess – wenn du ihn gut vorbereitest. Mit klaren Beschlüssen, sauberer Übergabe und einem modernen Partner an deiner Seite bleibt dein Gemeinschaftseigentum in besten Händen.

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